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Die neuen Richtlinien für die Berücksichtigung von ePaper einer Zeitung in der gezählten Auflage bestätigen: die iPad-App von Print2Pad erfüllt die Voraussetzungen und bietet dennoch Mehrwerte für den Leser im Vergleich zu einer einfachen pdf-Reader App anderer Anbieter. Auch die bei der Print2Pad-Lösung enthaltenen Updates von Artikeln, die aktuelle Inhalte eines Artikels nach Drucklegung ermöglichen, entsprechen den ivw Vorgaben. Eine ePaper Ausgabe die durch Print2Pad als App verbreitet wird, zählt somit vollständig zur für die Werbewirtschaft relevanten Auflage.

Nicht vollständig ivw-konform sind demnach iPad Apps von Zeitungen, die nur Auszüge der gedruckten Ausgabe darstellen (z.B. die App der Schwäbischen Zeitung) und/oder magazinartig umgestaltete Varianten der Zeitungsthemen anbieten (z.B. Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung FAS). Diese digitalen Ausgaben einer Zeitung können laut ivw-Regeln nicht der Auflagenzahl der gedruckten Zeitung hinzugerechnet werden.

Die Richtlinien der ivw in der erweiterten Ausgabe ab April 2012 sind hier zu finden (pdf bei ivw.eu)

Die bisherigen Richtlinien bis einschließlich März 2012 finden sich hier (bei ivw.eu)