Logo OLG Düsseldorf Für die beiden Eilverfahren, die Apple gegen Samsungs Produkte Galaxy Tab 10.1 und Galaxy Tab 7.7 angestrengt hat (wir berichteten), hat das Oberlandesgericht Düsseldorf nun das Urteil gesprochen.

Das Galaxy 7.7 bleibt verboten, da es dem Aussehen des Apple iPad zu ähnlich ist und damit Rechte von Apple verletzt.
Das Galaxy Tab 10.1 N, für das Samsung das Gehäuse des Galaxy Tab 10.1 (ohne N) nach einer ersten Klage von Apple verändert hat (wir berichteten), ist dagegen ab sofort für den Verkauf in Deutschland unbeschränkt freigegeben. Hier sehen die Richter keine Verwechslungsgefahr bzw. kein Ausnutzen eines eingeführten Image für das iPad zu eigenen kommerziellen Zwecken.

Pressemitteilung des OLG Düsseldorf (bei nrw.de)

Ein Vergleich von Kindle Fire, iPad, Samsung Galaxy 7 und HTC Flyer

Apple verbietet Verkauf des Samsung Galaxy Tabs in Deutschland (Bericht auf Print2Pad.de vom 02.09.2011)

Samsung Galaxy Tab 10.1 bleibt in Deutschland verboten (Bericht auf Print2Pad.de vom 31.01.2012)

Mal wieder erlaubt. Apple Klage gegen Samsung Galaxy 10.1 N abgewiesen (Bericht auf Print2Pad.de vom 09.02.2012)